Alkohol am Steuer
Bußgeld bei Alkohol am Steuer
Bei einem festgestellten Promille-/ Alkoholgehalt im Blut drohen folgende Strafen:
ab 0,3 Promille bis unter 0,5 Promille:
- keine Strafbarkeit, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
- bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille bis 1,0 Promille:
| EUR | Punkte | Fahrverbot | |
| 500,00 € | 4 | 1 Monat | |
| 1.000,00 € | 4 | 3 Monate | bei Eintragung von bereits einer Entscheidung |
| 1.500,00 € | 4 | 3 Monate | mit Sachbeschädigung bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen |
ab 1,1 Promille:
Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahren Entzug der Fahrerlaubnis
Ersttäter müssen bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zudem mit einer Geldstrafe rechnen. Üblicherweise wird eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt .
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250,00 €, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung geahndet.
Für Berauschende Mittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy):
| EUR | Punkte | Fahrverbot | |
| 500,00 € | 4 | 1 Monat | |
| 1.000,00 € | 4 | 3 Monate | bei Eintragung von bereits einer Entscheidung |
| 1.500,00 € | 4 | 3 Monate | bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen |
Haben Sie noch Fragen? Einen schnellen ersten Besprechungstermin sichern wir Ihnen zu, melden Sie sich unter Telefon 0451/ 871 48 40 .