Alkohol am Steuer

Bußgeld bei Alkohol am Steuer

Bei einem festgestellten Promille-/ Alkoholgehalt im Blut drohen folgende Strafen:

ab 0,3 Promille bis unter 0,5 Promille:

- keine Strafbarkeit, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
- bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille bis 1,0 Promille:

EUR Punkte Fahrverbot
500,00 € 4 1 Monat
1.000,00 € 4 3 Monate bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
1.500,00 € 4 3 Monate mit Sachbeschädigung bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen

ab 1,1 Promille:

Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahren Entzug der Fahrerlaubnis

Ersttäter müssen bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zudem mit einer Geldstrafe rechnen. Üblicherweise wird eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt .

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250,00 €, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung geahndet.

Für Berauschende Mittel (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy):

EUR Punkte Fahrverbot
500,00 € 4 1 Monat
1.000,00 € 4 3 Monate bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
1.500,00 € 4 3 Monate bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen

Haben Sie noch Fragen? Einen schnellen ersten Besprechungstermin sichern wir Ihnen zu,  melden Sie sich unter Telefon 0451/ 871 48 40 .

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