Beratungshilfe

Beratungshilfe- damit Sie sich auch in finanziell schwieriger Lage einen Rechtsanwalt leisten können

Es ist be­kannt, dass ju­ris­ti­sche Aus­ei­nan­der­set­zun­gen nicht ge­ra­de preiswert sind. So­fern hier ein An­walt tä­tig ist oder gar das Ge­richt ein­ge­schal­tet wur­de, kann es schnell zu ei­ner sehr teu­ren An­ge­le­gen­heit wer­den. Vie­le Men­schen ha­ben sich für sol­che Fäl­le durch den Ab­schluss ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert. So­fern die­se für ei­ne recht­li­che Aus­einan­der­set­zung die Kos­ten­über­nah­me zu­sagt, al­so ei­ne so­ge­nann­te “De­ckungs­zu­sa­ge” er­teilt, braucht man sich über die mög­li­cher­wei­se an­fal­len­den Kos­ten des ei­ge­nen An­walts, des Ge­richts oder auch des geg­ne­ri­schen An­walts kei­ne Sor­gen mehr zu ma­chen. Die er­teil­te De­ckungs­zu­sa­ge ei­ner Rechts­schutz­ve­rsiche­rung ist da­her nicht nur des An­walts “Lieb­ling”, auch für den be­trof­fe­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer ent­spannt sich die Si­tua­ti­on merk­lich.

Vie­le Men­schen ha­ben je­doch kei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung abgeschlossen. Es kann auch der Fall ein­tre­ten, dass die ei­ge­ne Rechts­schutz­ve­rsicherung ge­ra­de für den ak­tu­el­len Fall kei­ne De­ckungs­zu­sa­ge er­teilt, weil ärgerlicherweise ge­ra­de die­ses Ri­si­ko nicht ver­si­chert wur­de. Wer al­so z.B. al­lein ei­ne Ver­kehrs- Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen hat, be­kommt für ei­nen Mietrechtsstreit kei­ne Kos­ten­über­nah­me­zu­sa­ge. In ei­nem sol­chen Fall wird man die Kos­ten ei­ner ju­ris­ti­schen Aus­ei­nan­der­set­zung zu­min­dest am An­fang sel­ber vor­fi­nan­zie­ren müs­sen. Da An­wäl­te in der Re­gel und Ge­rich­te grund­sätz­lich Kos­ten­vor­schüs­se ver­lan­gen, be­vor sie tä­tig wer­den, ver­zich­ten sehr vie­le Men­schen auf die ju­ris­ti­sche Durch­set­zung ih­rer Rech­te, weil sie die Kos­ten hier­für nicht auf­brin­gen kön­nen.

Da in Deutsch­land grund­sätz­lich je­der­mann sei­ne Rech­te wahr­neh­men und die­se ggf. auch mit an­walt­li­cher und ge­richt­li­cher Hil­fe durch­set­zen darf, oh­ne aus Kos­ten­grün­den hie­rauf ver­zich­ten zu müs­sen, hat der Ge­setz­ge­ber ei­ne Rei­he von fi­nan­ziel­len Un­ters­tüt­zungs­mög­lich­kei­ten für den rechtssuchenden Bür­ger fest­ge­legt.

Die Be­ra­tungs­hil­fe

Beratungshilfe heißt, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten fachkundigen Rat ent­we­der beim Ge­richt di­rekt oder bei ei­nem Rechtsanwalt holen kann. Die Beratungshilfe um­fasst auch die außergerichtliche Ver­tre­tung ge­gen­über Drit­ten. Sie wird in  vielen rechtlichen Be­rei­chen gewährt, wie beispielsweise im Zivilrecht (Miete, Kauf, Ver­kehrs­un­fall usw.), Ar­beits­recht oder Ver­wal­tungs­recht (Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög). In An­ge­le­gen­hei­ten des Straf­rechts wird ei­ne Be­ra­tungs­hil­fe da­ge­gen in der Re­gel nicht ge­währt.

So funktioniert Be­ra­tungs­hil­fe

Die Be­ra­tungs­hil­fe ist im Bera­tungs­hil­fe­ge­setz geregelt und er­mög­licht Recht­su­chen­den mit nied­ri­gem Einkommen gegen eine Eigenleistung von 10,00 € ei­ne Rechts­be­ra­tung und Ver­tre­tung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Gü­te­ver­fah­rens durch ei­nen Rechtsanwalt. Bei der Vertretung wird der Rechtsanwalt nach außen tätig, bei­spiels­wei­se durch einen Anruf oder einen Brief an die Gegenpartei. Die Beratung umfasst le­dig­lich die Erteilung von Informationen zu der zu klärenden Rechtsfrage an den Mandaten.

Die Beratungshilfe umfasst keine Kosten für anwaltliche Vertretung bei Gericht oder Ge­richts­kos­ten für ein Ge­richts­ver­fah­ren.

Wer be­kommt Be­ra­tungs­hil­fe?

Einen Anspruch auf Beratungshilfe hat der­je­ni­ge, der wegen sei­ner persönlichen und wirt­schaft­li­chen Verhältnisse nicht in der Lage ist, ei­ne an­walt­li­che Be­ra­tung selbst zu fi­nan­zie­ren. Der Anspruch auf Beratungshilfe ent­fällt also, wenn die recht­su­chen­de Per­son bei­spiels­wei­se einen Anspruch auf Versicherungsschutz durch ei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat. Beratungshilfe setzt weiter voraus, dass kei­ne andere Mög­lich­keit für eine Hilfe zur Ver­fü­gung steht, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zu­zu­mu­ten ist und zu­dem, dass die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.

 Wie und wo be­kommt man Be­ra­tungs­hil­fe?

Beratungshilfe kann zum einen beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der eigenen Ein­kom­mens- und Ausgabennachweise (Lohn­ab­rech­nun­gen, Be­wil­li­gungs­be­scheid der ARGE, Ren­ten­be­schei­de usw.) be­an­tragt werden. Zudem muss der Antragsteller Unterlagen vor­le­gen, aus denen sich eine konkrete rechtliche Streitigkeit er­gibt, z.B. die bis da­hin er­folg­ten Kor­res­pon­den­zen. Folgt das Amtsgericht dem Antrag auf Beratungshilfe, erhält der An­trag­stel­ler einen sogenannten Beratungsschein, den er bei ei­nem An­walt sei­ner Wahl vor­legt und mit dem er dann die Beratung durch die­sen Anwalt in Anspruch nehmen kann.

Be­ra­tungs­hil­fe kann zum an­de­ren auch direkt über den ein­ge­schal­te­ten Rechtsanwalt be­an­tragt werden. Dieser stellt dann für den Man­dan­ten den Antrag auf Beratungshilfe beim Amts­ge­richt. Um auf die­sem We­ge Be­ra­tungs­hil­fe zu be­kom­men, muss der Rechtssuchende ei­nen Be­ra­tungs­hil­fe­an­trag aus­fül­len. Die­ser kann über das In­ter­net ab­ge­ru­fen wer­den, den link hier­zu fin­den Sie hier.

Soll­te das Amts­ge­richt die­sen An­trag nicht be­wil­li­gen, muss der Man­dant die bis da­hin ent­stan­de­nen An­walts­kos­ten je­doch aus ei­ge­ner Ta­sche zah­len.

So­fern der An­trag be­wil­ligt wird, be­kommt der Rechts­an­walt den Be­ra­tungs­hil­fe­schein di­rekt vom Ge­richt zu­ge­schickt. Der Man­dant kommt  dann lediglich für den Ei­gen­an­teil in Höhe von 10,00 € auf. Die rest­li­che Be­ra­tungs­hil­fe- Ab­rech­nung wird vom An­walt di­rekt er­le­digt. Häu­fig er­bringt der Rechts­an­walt auch erst sei­ne an­walt­li­che Rechtsberatungsleistung und stellt dann ei­nen An­trag auf nach­träg­li­che Be­wil­li­gung von Be­ra­tungs­hil­fe für den Man­dan­ten.

Sie kön­nen be­reits vor­ab über den Beratungskostenberechner er­mit­teln, ob Sie ei­nen An­spruch auf Be­ra­tungs­hil­fe ha­ben. Den link zu die­sem Beratungskostenrechner fin­den Sie hier.  

 

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