Mietvertragskündigung

Der Mietvertrag (befristet/unbefristet)

Bei der Laufzeit von Mietvverträgen unterscheidet man grundsätzlich zwischen zeitlich befristeten und unbefristeten Verträgen.

Der befristete Mietvertrag

Ein Mietvertrag kann für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden oder aber eine unbefristete Dauer haben. Wenn die Mietdauer bei einem befristeten Mietvertrag abgelaufen ist, muss der Mieter die Wohnung räumen, ohne das es hierzu einer besonderen Aufforderung durch den Vermieter bedarf, eine extra Kündigung ist unnötig. Räumt er nicht, nutzt er die Wohnung ohne gültigen Mietvertrag und kann auf Räumung verklagt werden. Der Vermieter muss allerdings innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von der Fortsetzung dieses Mietgebrauchs erfahren hat, dieser Fortsetzung widersprechen. Tut er dieses nicht, wandelt sich der befristete Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag um. Dieses kann durchaus im Sinne der Mietparteien sein, wenn beide damit einverstanden sind. Ist dieses nicht der Fall, muss der Vermieter sehr genau auf die fristgemäße Räumung der Wohnung achten, damit es nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses kommt.

Der unbefristete Mietvertrag.

Bei einem unbefristete Mietvertrag ist das zeitliche Ende dieses Vertrages nicht festgelegt, er kann somit u.U. jahrzehntelang wirksam sein. Bei Wohnungsmietverträgen ist die unbefristete Dauer der Regelfall. Sofern der Mieter oder der Vermieter die Beendigung dieses Vertrages möchten, ist dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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