<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt Böhle</title>
	<atom:link href="http://www.rechtsanwalt-boehle.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de</link>
	<description>Ein weiterer WordPress-Blog</description>
	<lastBuildDate>Thu, 06 Jun 2013 07:55:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>EBay und vorzeitige Auktionsbeendigung</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/ebay-und-vorzeitige-auktionsbeendigung/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/ebay-und-vorzeitige-auktionsbeendigung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 May 2013 11:37:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1830</guid>
		<description><![CDATA[Beendet der Verkäufer vorzeitig seine eBay-Auktion, erhält der Höchstbietende dennoch den Zuschlag. Denn der Verkäufer muss sich an sein Angebot festhalten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor. In dem zugrunde liegenden Fall bot jemand ein Fahrzeug über die Auktionsplattform EBay an. Bereits einen Tag später beendete er jedoch die Auktion vorzeitig, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beendet der Verkäufer vorzeitig seine eBay-Auktion, erhält der Höchstbietende <span style="text-decoration: underline;">dennoch den Zuschlag</span>. Denn der Verkäufer muss sich an sein Angebot<span style="text-decoration: underline;"> festhalten lassen</span>. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor.</p>
<p>In dem zugrunde liegenden Fall bot jemand ein Fahrzeug über die Auktionsplattform EBay an. Bereits einen Tag später beendete er jedoch die Auktion vorzeitig, da er einen Kaufinteressenten gefunden hatte. Der zum Zeitpunkt mit 56,00 € Höchstbietende meinte jedoch, dass ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei und verlangte die Herausgabe des Fahrzeugs. Der Verkäufer weigerte sich. Er behauptete, er habe bereits wirksam an den anderen Kaufinteressenten verkauft. Ein Kaufvertrag sei mit dem Höchstbietenden jedenfalls nicht zustande gekommen.</p>
<p>Das Landgericht Detmold gab dem Höchstbietenden recht. Diesem habe der Anspruch auf Herausgabe des Wohnwagens zugestanden. Denn ein <span style="text-decoration: underline;">wirksamer Kaufvertrag</span> mit dem Höchstbietenden sei zustande gekommen.</p>
<p>Durch das Einstellen des Wohnwagens auf der Internetplattform EBay habe der Verkäufer ein verbindliches Angebot abgegeben, so das Landgericht weiter. Dieses Angebot sei durch das Gebot des Höchstbietenden angenommen worden. Zwar könne in Ausnahmefällen laut den AGB-Regeln von eBay eine Auktion vorzeitig beendet werden, ohne dass es zu einem Vertrag mit dem Höchstbietenden komme. Ein solcher Ausnahmefall habe jedoch nicht vorgelegen.</p>
<p>Der Verkäufer vertrat im Verfahren die Ansicht, dass der zustande gekommene geringe Kaufpreis durch die vorzeitige Beendigung der Auktion ihn <span style="text-decoration: underline;">unangemessen benachteilige</span>. Dieser Ansicht folgte das Landgericht nicht. Denn durch die vorzeitige Beendigung der Auktion habe sich der Verkäufer selbst der Gefahr ausgesetzt, dass ein geringer Kaufpreis zustande kommen könne. Wäre aber demgegenüber die Auktion bis zum regulären Ende weiter gelaufen, so wäre möglicherweise ein höherer Preis erzielt worden. Es sei zudem zu beachten, dass der Verkäufer es grundsätzlich selbst in der Hand habe, durch die Möglichkeit der Angabe eines Mindestgebots, der Größe der Bietschritte sowie der Bietzeit sein Risiko zu begrenzen. Mache er davon kein Gebrauch, müsse er sich an den negativen Folgen festhalten lassen</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/ebay-und-vorzeitige-auktionsbeendigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unterhalt an das &#8220;scheineheliche&#8221; Kind</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/unterhalt-an-das-scheineheliche-kind/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/unterhalt-an-das-scheineheliche-kind/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 May 2013 08:41:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1824</guid>
		<description><![CDATA[Ein Ehemann kann von seiner geschiedenen Ehefrau wegen eines von ihr begangenen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, grundsätzlich keinen Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm durch die Unterhaltszahlung an das scheineheliche Kind entstanden ist. Eine die Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten beeinträchtigende Ehestörung wie insbesondere ein Ehebruch stellt einen innerehelichen Vorgang dar, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Ehemann kann von seiner geschiedenen Ehefrau wegen eines von ihr begangenen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, grundsätzlich<span style="text-decoration: underline;"> keinen Ersatz</span> des Vermögensschadens verlangen, der ihm durch die <span style="text-decoration: underline;">Unterhaltszahlung</span> an das scheineheliche Kind entstanden ist. Eine die Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten beeinträchtigende Ehestörung wie insbesondere ein Ehebruch stellt einen innerehelichen Vorgang dar, der nicht in den Schutzzweck der deliktischen Haftungstatbestände einbezogen ist. Allein die Tatsache, dass die Ehefrau den Treuebruch verschwiegen hat, begründet darüber hinaus<span style="text-decoration: underline;"> keine schadensersatzwürdige sittenwidrig schädigende Handlung</span> im Sinne von § 826 BGB. Denn es besteht keine schadensersatzrechtlich sanktionierte Pflicht, dem anderen Ehegatten einen Ehebruch zu offenbaren.</p>
<p>Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ehefrau Zweifel des Ehemanns an der Abstammung des Kindes durch <span style="text-decoration: underline;">unzutreffende Angaben</span> beziehungsweise durch <span style="text-decoration: underline;">ausdrückliches Leugnen</span> des Ehebruchs zerstreut oder wenn sie den Ehemann durch eine <span style="text-decoration: underline;">arglistige Täuschung</span> oder auf andere Weise, etwa auch durch <span style="text-decoration: underline;">Drohungen</span>, an der Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage hindert.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/05/unterhalt-an-das-scheineheliche-kind/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Mieter räumt nicht- Stromsperre?</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre-2/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2013 09:34:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1818</guid>
		<description><![CDATA[Der Vermieter einer Wohnung hatte mit seinem Mieter vor Gericht einen Räumungsvergleich geschlossen. Danach war der Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb einer festen Frist zu räumen. Als er dies nicht tat, stellte der Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Der Mieter wandte sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vermieter einer Wohnung hatte mit seinem Mieter vor Gericht einen <span style="text-decoration: underline;">Räumungsvergleich</span> geschlossen. Danach war der Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb einer <span style="text-decoration: underline;">festen Frist</span> zu räumen. Als er dies nicht tat, stellte der Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Der Mieter wandte sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, im Wege des<span style="text-decoration: underline;"> einstweiligen Rechtsschutzes</span> dem Vermieter aufzugeben, die Stromversorgung wieder herzustellen. Das Gericht erließ eine derartige einstweilige Verfügung. Dagegen wandte sich der Vermieter. Er sei im Recht. Schließlich sei der Mieter nicht wie vereinbart ausgezogen.</p>
<p>Er hatte mit seinem Argument keinen Erfolg. Ein Vermieter ist nicht berechtigt, die Stromversorgung einer vermieteten Wohnung zu unterbinden, wenn der Mieter das Mietobjekt nach (hier durch gerichtlichen Vergleich vereinbarter) Beendigung des Mietverhältnisses nicht herausgibt.</p>
<p>Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses bleiben für den Vermieter während der Zeit der Vorenthaltung gewisse <span style="text-decoration: underline;">Mindestverpflichtungen</span> bestehen. Hierzu gehört auch die Pflicht, die nach heutigen Lebensverhältnissen grundlegenden <span style="text-decoration: underline;">Versorgungsstandards</span>,  zu denen auch die Stromversorgung gehört, jedenfalls für eine <span style="text-decoration: underline;">angemessene Zeit</span> nach Vertragsbeendigung aufrechtzuerhalten. Der Mieter kann demzufolge im Wege der einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung der Stromversorgung verlangen. Dem Vermieter bleibt nur die Möglichkeit, mithilfe des Gerichtsvollziehers die <span style="text-decoration: underline;">Zwangsräumung</span> zu betreiben.</p>
<p>Entsprechendes dürfte auch für eine von Vermieterseite durchgeführte Absperrung von Wärme- und Wasserversorgung gelten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Mieter räumt nicht- Stromsperre?</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2013 09:21:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1813</guid>
		<description><![CDATA[Der Vermieter einer Wohnung hatte mit seinem Mieter vor Gericht einen Räumungsvergleich geschlossen. Danach war der Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb einer festen Frist zu räumen. Als er dies nicht tat, stellte der Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Der Mieter wandte sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vermieter einer Wohnung hatte mit seinem Mieter vor Gericht einen Räumungsvergleich geschlossen. Danach war der Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb einer festen Frist zu räumen. Als er dies nicht tat, stellte der Vermieter die <span style="text-decoration: underline;">Stromzufuhr</span> zur Wohnung ab. Der Mieter wandte sich an das Amtsgericht mit dem Antrag, im Wege des<span style="text-decoration: underline;"> einstweiligen Rechtsschutzes</span> dem Vermieter aufzugeben, die Stromversorgung wieder herzustellen. Das Gericht erließ eine derartige einstweilige Verfügung. Dagegen wandte sich der Vermieter. Er sei im Recht. Schließlich sei der Mieter nicht wie vereinbart ausgezogen.</p>
<p>Er hatte mit seinem Argument keinen Erfolg. Ein Vermieter ist nicht berechtigt, die Stromversorgung einer vermieteten Wohnung zu unterbinden, wenn der Mieter das Mietobjekt nach (hier durch gerichtlichen Vergleich vereinbarter) Beendigung des Mietverhältnisses nicht räumt.</p>
<p>Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses bleiben für den Vermieter während der Zeit der Vorenthaltung gewisse <span style="text-decoration: underline;">Mindestverpflichtungen</span> bestehen. Hierzu gehört auch die Pflicht, die nach heutigen Lebensverhältnissen<span style="text-decoration: underline;"> grundlegenden Versorgungsstandards</span>, zu denen auch die Stromversorgung gehört, jedenfalls für eine <span style="text-decoration: underline;">angemessene Zeit</span> nach Vertragsbeendigung aufrechtzuerhalten. Der Mieter kann demzufolge im Wege der einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung der Stromversorgung verlangen. Dem Vermieter bleibt nur die Möglichkeit, mithilfe des Gerichtsvollziehers die <span style="text-decoration: underline;">Zwangsräumung</span> zu betreiben.</p>
<p>Entsprechendes dürfte auch für das immer wieder praktizierte Ausschalten der Heizungsanlage oder der Wasserversorgung gelten, um den Mieter zur Räumung zu motivieren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/der-mieter-raumt-nicht-stromsperre/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wer bin ich?- Kind aus Samenspende</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/wer-bin-ich-kind-aus-samenspende/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/wer-bin-ich-kind-aus-samenspende/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2013 08:56:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1809</guid>
		<description><![CDATA[Der Beklagte ist Gesellschafter und Mitbegründer einer Gemeinschaftspraxis für Reproduktionsmedizin, welche sich auf die Behandlung von Kinderlosigkeit spezialisiert hat, darunter auch mittels einer Fremdsamenspende. Im Jahre 1990 schloss ein Ehepaar einen Behandlungsvertrag, der eine Behandlung mittels Fremdsamenspende vorsah, die in der Folgezeit auch erfolgte. Nach dem Vertrag waren die Eheleute nicht berechtigt, Auskunft über die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beklagte ist Gesellschafter und Mitbegründer einer Gemeinschaftspraxis für Reproduktionsmedizin, welche sich auf die Behandlung von Kinderlosigkeit spezialisiert hat, darunter auch mittels einer <span style="text-decoration: underline;">Fremdsamenspende</span>. Im Jahre 1990 schloss ein Ehepaar einen Behandlungsvertrag, der eine Behandlung mittels Fremdsamenspende vorsah, die in der Folgezeit auch erfolgte. Nach dem Vertrag waren die Eheleute nicht berechtigt, Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erhalten, dieser hatte anonym zu bleiben. Diese Anonymität hatte der Beklagte auch dem Samenspender zugesichert. Die Klägerin wurde 1991 als Tochter der Eheleuten geboren. Von ihrer Zeugung durch eine Fremdsamenspende hat die Klägerin im September 2009 von ihrer Mutter erfahren. Sie wandte sich daraufhin an den Beklagten und erbat <span style="text-decoration: underline;">Auskünfte</span> zu ihrer künstlichen Zeugung. Dieser verweigerte die Auskunft und verwies auf nicht erfüllte Voraussetzungen für eine Auskunftserteilung. Die Tochter klagte.</p>
<p>Das OLG Hamm gab ihr Recht: Das Interesse des durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes, seine genetische Abstammung zu erfahren, kann im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung höher zu bewerten sein als die Interessen des beklagten Arztes und der Samenspender an einer Geheimhaltung der Spenderdaten. In diesem Fall kann das Kind vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist <span style="text-decoration: underline;">besonders schützenswert</span>. Das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität sind mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen Faktoren zählt u.a. die Abstammung. Die Auskunftserteilung ist dem beklagten Arzt erst dann unmöglich, wenn er die benötigten Informationen auch nach einer umfassenden Recherche nicht mehr beschaffen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/03/wer-bin-ich-kind-aus-samenspende/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Absehen von dem gesetzlich angeordneten Regelfahrverbot bei 0,5 Promille- Verstoß nur im Ausnahmefall möglich</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/absehen-von-dem-gesetzlich-angeordneten-regelfahrverbot-bei-05-promille-verstos-nur-im-ausnahmefall-moglich/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/absehen-von-dem-gesetzlich-angeordneten-regelfahrverbot-bei-05-promille-verstos-nur-im-ausnahmefall-moglich/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2013 11:20:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1790</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Bamberg hat festgestellt: Ein Absehen vom gesetzlichen Regelfahrverbot kommt nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht oder wenn wegen besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als offensichtlich unpassend anzusehen wäre. Den Gerichten ist deshalb bei der Entscheidung darüber, ob von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Bamberg hat festgestellt: Ein Absehen vom gesetzlichen Regelfahrverbot kommt nur in <span style="text-decoration: underline;">Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art</span> in Betracht oder wenn wegen <span style="text-decoration: underline;">besonderer Umstände</span> das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als <span style="text-decoration: underline;">offensichtlich unpassend</span> anzusehen wäre.</p>
<p>Den Gerichten ist deshalb bei der Entscheidung darüber, ob von einem Fahrverbot im Einzelfall ausnahmsweise abgesehen werden kann, ein <span style="text-decoration: underline;">geringer Ermessensspielraum</span> eingeräumt. Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit versteht sich vielmehr die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots regelmäßig von selbst. Eine Ausnahme von einem Regelfahrverbot kann nicht damit begründet werden, dass die im StVG genannten Grenzwerte für die bußgeldbewehrte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration nur geringfügig überschritten wurden.</p>
<p>Gerade bei einem einmonatigen Fahrverbot scheint zudem eine völlige <span style="text-decoration: underline;">Existenzvernichtung</span> in der Regel eher fernliegend und bedarf weitergehender Aufklärung durch Vorlage von hinreichend aussagekräftigen Unterlagen wie Bilanzen, Kontounterlagen, Steuerbescheide oder Gewinnermittlungen. Desweiteren ist die Frage zu prüfen ob ein <span style="text-decoration: underline;">Vollstreckungsaufschub</span> im Sinne des § 25 Abs. IIa StVG (Führerschein kann bis zu 4 Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung abgegeben werden) tatsächlich nicht möglich oder zumutbar sei, um hinreichende Ausgleichs- und innerbetriebliche Reorganisationsmaßnahmen zu treffen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/absehen-von-dem-gesetzlich-angeordneten-regelfahrverbot-bei-05-promille-verstos-nur-im-ausnahmefall-moglich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/unterhalt-gegenuber-minderjahrigen-kindern/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/unterhalt-gegenuber-minderjahrigen-kindern/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2013 10:55:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1784</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Brandenburg hat entschieden: Die für einen Unterhaltsanspruch vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird nicht allein durch das tatsächlich vorhandene Einkommen des Unterhaltsschuldners, sondern auch durch seine reine Erwerbsfähigkeit bestimmt. Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und eine einträgliche Erwerbstätigkeit auszuüben. Nimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Brandenburg hat entschieden: Die für einen Unterhaltsanspruch vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird nicht allein durch das tatsächlich vorhandene<span style="text-decoration: underline;"> Einkommen</span> des Unterhaltsschuldners, sondern auch durch seine reine Erwerbs<span style="text-decoration: underline;">fähigkeit</span> bestimmt. Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und eine einträgliche Erwerbstätigkeit auszuüben.</p>
<p>Nimmt der zum Kindesunterhalt Verpflichtete eine Erwerbstätigkeit nicht auf, so muss er sich spätestens nach einer <span style="text-decoration: underline;">Übergangszeit</span> von sechs Monaten <span style="text-decoration: underline;">fiktive Einkünfte</span> zurechnen lassen. Denn gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltsschuldner eine <span style="text-decoration: underline;">erheblich gesteigerte Verpflichtung</span> zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft.</p>
<p>Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit gerecht geworden zu sein, so muss er sich ein in zumutbarer Weise fiktiv erzielbares Einkommen zurechnen lassen.</p>
<p>Dies ist eine Information von Rechtsanwalt Böhle, Lübeck, Familienrecht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/unterhalt-gegenuber-minderjahrigen-kindern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zwangsvollstreckung 2013- Was gibt´s Neues?</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/zwangsvollstreckung-2013-was-gibt%c2%b4s-neues/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/zwangsvollstreckung-2013-was-gibt%c2%b4s-neues/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Jan 2013 07:52:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Forderungsmanagement]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1761</guid>
		<description><![CDATA[Die Zwangsvollstreckung gestaltet sich für den Gläubiger insbesondere dann schwierig, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht bekannt sind. Dieses ist jedoch der Regelfall. Folglich müssen oftmals umfangreiche und teure Ermittlungen angestellt werden, um an entsprechende Informationen zu gelangen. Durch das ab 2013 geltende Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zwangsvollstreckung gestaltet sich für den Gläubiger insbesondere dann schwierig, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht bekannt sind. Dieses ist jedoch der Regelfall. Folglich müssen oftmals umfangreiche und teure Ermittlungen angestellt werden, um an entsprechende Informationen zu gelangen.</p>
<p>Durch das ab 2013 geltende <span style="color: #008000;">Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung</span> soll es dem Gläubiger leichter gemacht werden, an diese Informationen zu kommen. Der beauftragte Gerichtsvollzieher wird nunmehr weitere Aufgaben übernehmen müssen.</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Wo ist mein Schuldner?</span></p>
<p>I.) War der Schuldner unter der bislang bekannten Adresse plötzlich nicht mehr auffindbar, musste bislang der Gläubiger oftmals mühsam versuchen, die aktuelle Schuldneradresse zu ermitteln. Da Schuldner es oftmals &#8220;versäumen&#8221;, sich umzumelden, kann dieses u.U. Jahre dauern und recht teuer werden. Nach der neuen Gesetzeslage kann jetzt der Gerichtsvollzieher im Rahmen des Zwangsvollstreckungsauftrags beauftragt werden, beim zuständigen <span style="color: #008000;">Einwohnermeldeamt</span> die aktuelle Schuldneranschrift zu ermitteln. Sofern die zu vollstreckende Forderung mindestens 500,00 € beträgt, kann der Gerichtsvollzieher zudem mit der Adressenanfrage beim <span style="color: #008000;">Ausländerzentralregister</span>, der gesetzlichen<span style="color: #008000;"> Rentenversicherung</span> oder beim <span style="color: #008000;">Kraftfahrt- Bundesamt</span> beauftragt werden. Daher ist es für den Gläubiger wichtig, beim ersten Kontakt mit dem späteren Schuldner neben den anderen Daten auch das Geburtsdatum des Schuldners zu erfragen.</p>
<p><strong>Fazit: Diese Leistung des Gerichtsvollziehers kostet 10,00 € und ist sicher gut angelegtes Geld, zumal der Schuldner diese Kosten ebenfalls erstatten muss.</strong></p>
<p><span style="color: #ff0000;">Gütliche Einigung !?</span></p>
<p>II.) Als weitere Neuerung ist gesetzlich eine gütliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner vorgesehen. Diese kann zum einen in der Einräumung einer<span style="color: #008000;"> Zahlungsfrist</span> und zum anderen in der Gewährung von <span style="color: #008000;">Ratenzahlungen</span> bestehen.</p>
<p>Bei der Vereinbarung einer Zahlungsfrist verpflichtet der Schuldner sich, die Forderung auf einen Schlag innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Dies beinhaltet praktisch einen Zahlungsaufschub.</p>
<p>Bei der Ratenzahlungsvereinbarung hat der Schuldner die gesamte Forderung in monatlichen Raten abzubezahlen, wobei in der Regel nicht mehr als 12 Monate abbezahlt werden soll.</p>
<p>Der Gläubiger kann in seinem Vollstreckungsauftrag bereits <span style="color: #008000;">vorab</span> erklären, ob er mit einer Zahlungsfrist bzw. einer Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden ist. Auch zur Ratenhöhe oder Laufzeit kann er seine<span style="color: #008000;"> Bedingungen</span> stellen. Daneben steht es ihm auch frei, eine solche gütliche Einigung von vornherein <span style="color: #008000;">abzulehnen</span>, wenn er z.B. bereits schlechte Erfahrungen mit diesem Schuldner gemacht hat und weiß, dass dieser eine getroffene Vereinbarung sowieso nicht einhalten wird.</p>
<p><strong>Fazit: Ob diese Neuerung zu einer erfolgreicheren Vollstreckung führen wird, bleibt abzuwarten. Denn die oben geschilderten Möglichkeiten wird der Gläubiger vielfach bereits vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner versucht haben. Und ob ein &#8220;hartgesottener&#8221; Schuldner sich unter dem Eindruck eines Besuchs vom Gerichtsvollzieher zur Einhaltung einer solchen Vereinbarung veranlassen lässt, darf wohl bezweifelt werden.</strong></p>
<p><span style="color: #ff0000;">Die &#8220;neue&#8221; Vermögensauskunft</span></p>
<p>III.) In der Zwangsvollstreckung ist es für den Gläubiger von entscheidender Bedeutung, Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu erlangen. Bislang konnte dieses (neben den kostenpflichtigen Auskunfteien) in der Regel durch die Abnahme der <span style="color: #008000;">eidesstattlichen Versicherung</span> und das hierbei vom Schuldner abgegebene <span style="color: #008000;">Vermögensverzeichnis</span> geschehen. Voraussetzung war aber ein zuvor erfolglos durchgeführter- aber dennoch kostenpflichtiger- Zwangsvollstreckungsversuch.</p>
<p>Jetzt wird die Möglichkeit gegeben,<span style="text-decoration: underline;"> zuerst</span> die <span style="color: #008000;">Vermögensauskunft</span> (früher: eidesstattliche Versicherung) per Gerichtsvollzieher vom Schuldner einzuholen und hiernach zu entscheiden, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hiernach durchgeführt werden sollen. Der Gerichtsvollzieher wird hierfür 25,00 € Kosten abrechnen.</p>
<p><strong>Fazit: Diese Möglichkeit könnte bei &#8220;bekanntermaßen vermögenslosen&#8221; Schuldnern vielleicht zu einem Erfolg führen. Sofern über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse jedoch noch nichts bekannt ist, dürfte der &#8220;Kombi- Antrag&#8221;- erst Zwangsvollstreckungsversuch und dann Vermögensauskunft- nach wie vor der Regelfall bleiben.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2013/01/zwangsvollstreckung-2013-was-gibt%c2%b4s-neues/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schönheitsreparaturen und Farbvorgaben durch Vermieter</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/schonheitsreparaturen-und-farbvorgaben-durch-vermieter/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/schonheitsreparaturen-und-farbvorgaben-durch-vermieter/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Dec 2012 16:58:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1746</guid>
		<description><![CDATA[Die Klägerin war vom 2005 bis 2008 Mieterin einer Wohnung des Beklagten. Im Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen formularmäßig auf die Klägerin abgewälzt; außerdem ist eine Quotenabgeltungsklausel ( die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines vom Zeitablauf und von der Abnutzung der Wohnung abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klägerin war vom 2005 bis 2008 Mieterin einer Wohnung des Beklagten. Im Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen formularmäßig auf die Klägerin abgewälzt; außerdem ist eine Quotenabgeltungsklausel ( die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines vom Zeitablauf und von der Abnutzung der Wohnung abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichtet) vereinbart. Zur Ausführung der Schönheitsreparaturen heißt im Mietvertrag: &#8220;Die Arbeiten müssen in fachmännischer Qualitätsarbeit &#8211; handwerksgerecht &#8211; ausgeführt werden. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters bei der Ausführung der Schönheitsreparaturen <span style="color: #ff0000;">bei Vertragsende nicht von der ursprünglichen Ausführungsart abweichen</span>. Das Holzwerk darf nur weiß gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert. Heizkörper und Heizrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in Weiß, waschfest nach TAKT, zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten&#8221;. Im Hinblick auf die vereinbarte Quotenabgeltungsklausel behielt der Beklagte für anteilige Kosten der Schönheitsreparaturen einen Betrag in Höhe von € 650,00 ein. Die Klägerin hat die Ansicht vertreten, dass die Schönheitsreparaturklauseln wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam seien und ihr die Kaution deshalb ungekürzt auszuzahlen sei.</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Der BGH</span> hat sich auf die Seite der Mieterin gestellt und ausgeführt, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen benachteilige, wenn sie <span style="color: #ff0000;">ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beanspruche</span> und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lasse. Die hier verwendete Farbwahlklausel werde diesen Voraussetzungen nicht gerecht. Sie gebe dem Mieter &#8211; auch für Schönheitsreparaturen <span style="color: #ff0000;">während</span> der Mietzeit &#8211; einen weißen Anstrich von Decken und Wänden vor und schränke damit die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt sei und den Mieter deshalb <span style="color: #ff0000;">unangemessen benachteilige</span>. Dazu hat der BGH ausgeführt, dass der Vermieter grundsätzlich kein berechtigtes Interesse daran habe, dem Mieter <span style="color: #ff0000;">während der Mietzeit</span> eine bestimmte Dekorationsweise vorzuschreiben oder den Gestaltungsspielraum des Mieters auch nur einzuengen. Das berechtigte Interesse des Vermieters beschränke sich vielmehr darauf, die Wohnung <span style="color: #ff0000;">am Ende der Mietzeit</span> in einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Interessenten akzeptiert werde und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegenstehe. Diesem Interesse könne der Vermieter jedoch mit einer Klausel Rechnung tragen, die <span style="color: #ff0000;">nur für den Zeitpunkt der Rückgabe</span> Geltung beanspruche und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lasse. Rechtsfolge der unangemessenen Einengung des Mieters in der Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen sei die<span style="color: #ff0000;"> Unwirksamkeit der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen schlechthin</span>.</p>
<p>Damit hat die Mieterin im vorliegenden Fall nicht nur ihre Kaution ungekürzt zurückerhalten, sondern auch noch einen <span style="color: #ff0000;">Aufwendungsersatzanspruch</span> für von ihr durchgeführte Schönheitsreparaturen zugesprochen erhalten.</p>
<p>Die ist eine Information von Rechtsanwalt Böhle Lübeck zum Mietrecht</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/schonheitsreparaturen-und-farbvorgaben-durch-vermieter/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Randalierender Mieter und Schadensersatz</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/randalierender-mieter-und-schadensersatz/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/randalierender-mieter-und-schadensersatz/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Dec 2012 16:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-boehle.de/?p=1741</guid>
		<description><![CDATA[Was hilft im Kampf gegen einen lärmenden Mitbewohner, der einen um den Schlaf bringt? Eine gemeinsame Strategie von betroffenen Mietern und deren Vermieter. Ein Vermieter und dessen Mieter mussten sich mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder den Hausfrieden störte. Geboten wurde das volle Programm: laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper, Geschrei zur Nachtzeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was hilft im Kampf gegen einen lärmenden Mitbewohner, der einen um den Schlaf bringt? Eine<span style="color: #ff0000;"> gemeinsame Strategie</span> von betroffenen Mietern und deren Vermieter.</p>
<p>Ein Vermieter und dessen Mieter mussten sich mit einem Mitbewohner herumärgern, der<span style="color: #ff0000;"> immer wieder den Hausfrieden störte</span>. Geboten wurde das volle Programm: laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper, Geschrei zur Nachtzeit und Pöbeleien gegen jeden, der es wagte, um etwas mehr Rücksicht zu bitten. Die betroffenen Mitbewohner <span style="color: #ff0000;">kürzten daraufhin den Mietzins</span> um insgesamt knapp € 1.100,00. Diesen Betrag verlangte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück und bekam vom AG Bremen Recht.</p>
<p>Denn: Der Beklagte habe die ihm aus dem Mietverhältnis obliegende <span style="color: #ff0000;">Nebenpflicht,</span> den Hausfrieden nicht zu stören, schuldhaft verletzt. Die Mitbewohner waren deshalb berechtigt, ihre Miete anteilig, und <span style="color: #ff0000;">nicht nur für die Dauer der jeweiligen Ruhestörung</span> zu kürzen. Denn auch wenn es durchaus auch mal Phasen gab, zu denen der Beklagte nicht gelärmt habe, sei der von ihm verursachte Lärm als unregelmäßig auftretende, aber jederzeit mögliche Belästigung zu werten, die sich <span style="color: #ff0000;">nachteilig auf den Wohnwert der übrigen Mieter</span> ausgewirkt habe. Eine Kürzung des Mietzinses um <span style="color: #ff0000;">20 %</span> hielt das Gericht deshalb für angemessen.</p>
<p>Dies ist eine Information von Rechtsanwalt Böhle Lübeck für das Mietrecht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.rechtsanwalt-boehle.de/2012/12/randalierender-mieter-und-schadensersatz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
