Familienrecht
Familienrecht- wenn die Ehe gescheitert ist 
Wenn nach der großen Liebe und der ersten Euphorie nach der Hochzeit der graue Alltag wieder einkehrt, stellen viele Ehepartner- auch noch nach vielen Ehejahren- fest, dass das eingegangene Eheversprechen nicht mehr gehalten werden kann. Etwa jede dritte Ehe wird in Deutschland wieder geschieden, ein weiteres Drittel bleibt zwar bestehen, verläuft jedoch nicht zufriedenstellend.
Die Ehe ist aber erst geschieden, wenn dies durch Urteil des Familiengerichts ausgesprochen wird. Voraussetzung hierfür ist ein zuvor gestellter Ehescheidungsantrag. Dieser Antrag auf Ehescheidung darf wegen der erheblichen Bedeutung der Sache nur von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte einen Anwalt, der den Ehescheidungsantrag stellt, damit dieser Ehegatte rechtlich qualifiziert über sämtliche Fragen, z.B. Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, den Zugewinnausgleich und natürlich auch über die Scheidungskosten beraten wird und zudem keine Verfahrensfehler passieren.
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