Wenn´s hinten knallt gibt´s vorne Geld? Auffahrunfälle und die Folgen

Einschränkung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach Spurwechsel

Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, spricht gegen ihn der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Der Bundesgerichtshof schränkt für Auffahrunfälle die Annahme des alleinigen Verschuldens des Auffahrenden jedoch dann ein, wenn feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat und der Sachverhalt im Übrigen nicht aufklärbar ist. In solchen Fällen ist daher in der Regel von einer hälftigen Schadensteilung der Unfallbeteiligten auszugehen.

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